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   Raum Lobby: airam(Mod) speuzi(User) Sunriel(User) sunrise83(User)

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Sunriel
08.02.2012
um 19:54 Uhr
@ zimtstern... dienst ist ja schon seit 14:20 zuende :D danach konnte es nur besser werden :D
 
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Zuverdienst und Einkommen

Informationen für Alleinerziehenden zum Thema Arbeitslosengeld II


Einkommen und Vermögen
Auch Alleinerziehende sollten, um den Kontakt zum Arbeitsmarkt nicht zu verlieren oder das Selbstwertgefühl zu unterstützen, nach Möglichkeit eine Beschäftigung angestrebt werden.
 
Die Zuverdienstregelungen beim Arbeitslosengeld II fördern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit: und die Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit stellen sicher, dass man mehr Haushaltseinkommen zur Verfügung hat, als jene, die keiner Arbeit nachgehen.
 

Freibeträge beim Arbeitslosengeld II

Ein Grundfreibetrag von 100 Euro gilt für alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Jeder, der Sozialgeld oder ALG 2 bezieht, kann anrechnungsfrei100 Euro verdienen, ohne Anrechnung auf die Leistung. Bei einem Bruttoeinkommen, zwischen 101 Euro und 799 Euro, bleiben zusätzlich 20 Prozent (also maximal 140 Euro) anrechnungsfrei. Damit erhöht sich das Haushaltseinkommen um maximal 240. Bei Einkommen über 800 Euro sind nochmals 10 Prozent anrechnungsfrei. Beispiel: 900 Euro Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit = Freibetrag von 100 Euro (Grundfreibetrag) plus 140 Euro (20 Prozent von 700 Euro) plus 10 Euro (10 Prozent von 100 Euro), also insgesamt 250 Euro. Dieser Betrag wird vom Nettoeinkommen abgezogen und nicht berücksichtigt. Das Haushaltseinkommen erhöht sich also um genau diese 250 Euro. Für Alleinerziehende liegt die Obergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.
 

Fahrtkosten

Auto
Bei einem Einkommen von mehr als 400 Euro brutto, wird das Einkommen auch noch um Fahrtkosten und andere Ausgaben bereinigt. Für die Fahrt zur Arbeit gilt eine Kilometerpauschale von 20 Cent je Kilometer, es sei denn, es entstehen nachweislich höhere Kosten.
 

Einmalige Einnahmen / Saisonarbeit

Einmalige Einnahmen (wie z.B. eine einmalige Lohnzahlung aus einer befristeten Tätigkeit oder auch Steuerrückerstattungen oder Weihnachtsgeld) werden auf mehrere Monate aufgeteilt und nur die Teilsummen angerechnet. Damit bleibt der Leistungsanspruch und Versicherungsschutz erhalten und der Verwaltungsaufwand bleibt in einem vernünftigen Rahmen.
 

Renten und andere Einkommen

Einkommen und Vermögen
Für sonstige Einkommen, z. B. aus Sozialleistungen, gibt es keine Freibeträge. Aber bestimmte Einkommen werden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet: Elterngeld, Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, Blindengeld, Pflegegeld nach dem SGBXI, alle Einnahmen bis zur Höhe von 50 Euro im Jahr, Schmerzensgeld,
 
Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögens- oder Sachschaden ist sog. Taschengeldeinnamen unter 15 Jahre alter Personen, die zwar aufgrund einer Erwerbstätigkeit erzielt werden, jedoch monatlich 100 Euro nicht überschreiten, etwa aus einem Ferienjob.
 

Was kann beim Arbeitslosengeld II vom zu berücksichtigenden Einkommen abgesetzt werden?

Beiträge in angemessener Höhe für private oder öffentliche Versicherungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben sind, dazu gehören:
  • private Pflegeversicherung,
  • Gebäudebrandversicherung,
  • *Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
* In der Regel wird das Halten eines KFZ für Anspruchsteller von Arbeitslosengeld II als notwendig angesehen, weil ein angemessenes Auto für die Mobilität, die die Arbeitsuche und Arbeitsaufnahme erfordert, notwendig ist.
 

Auto

Auto
Wer ALG II erhält, darf ein Auto besitzen, das BSG hat einen Wert von 7500 Euro festgesetzt.
 
Ebenso vom Einkommen absetzbar sind:
  • Lohnsteuer und Einkommenssteuer,
  • Kirchensteuer,
  • Solidaritätszuschlag,
  • Gewerbesteuer,
  • Kapitalertragssteuer,
  • Beiträge zur Riester-Rente, allerdings nur bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrags,
  • Erwerbstätigenfreibetrag,
  • Werbungskosten.

Werbungskosten

Werbungskosten sind die Ausgaben, die notwendig sind, um Einkommen zu erzielen und zu sichern z.B.: Kosten der Fahrt zur Arbeitsstätte, Arbeitsmaterialien, Arbeitskleidung.
 

Weitere Informationen zum Thema Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II
Bedarfsgemeinschaft
Kosten der Unterkunft (Miete) beim Arbeitslosengeld II
Kosten für einen Umzug beim Arbeitslosengeld II
Einkommen und Zuverdienst beim Arbeitslosengeld II
Mehrbedarfe für Alleinerziehende und Schwangere
Einmalige Hilfen
GEZ Befreiung
News zum Thema Arbeitslosengeld II

 
Aktuelle Forenbeiträge zum Thema Arbeitslosengeld II

Letzter Beitrag am 03.01.2012 - 11:45 Uhr von bsmaster        Bisher 2 Antworten

Kindergeld - Kind wohnt nicht bei den Eltern

hallo @all, folgende situation: kind (17, schule) wohnt beim vater, der bekommt das kg. kind zieht jetzt zur oma. wer bekommt zukuenftig das kg? ist es moeglich, dass die oma das kg erhaelt? unter welchen voraussetzungen? wuerde mich ueber unterstuetzung sehr freuen. viele gruesse und ein schoene... weiter